Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) setzt voraus, dass ein Mensch gestorben ist, weil der Täter seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, indem er z. B. zu schnell oder betrunken Auto gefahren ist. Bestraft wird die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. Entsprechendes gilt für die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB). Hier liegt die Obergrenze für eine Freiheitsstrafe jedoch bei drei Jahren.