Verkehrsrecht im Überblick

Das Verkehrsrecht hat eine Fülle gesetzlicher Regelungen zum Gegenstand, die teils dem Strafrecht, teils dem öffentlichen Recht und teils dem Privatrecht zuzuordnen sind.

 

Ein Schwerpunkt des Verkehrsrechts ist die Sanktionierung von Fehlverhalten im Straßenverkehr. Kriminelles Fehlverhalten führt zur Strafverfolgung, leichtere Verkehrssünden werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Häufig hat das Fehlverhalten damit zu tun, dass sich Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen. Während Straftaten eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen, werden im Ordnungswidrigkeitenrecht Bußgelder verhängt. Darüber hinaus können Gerichte und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrerlaubnis entziehen oder ein Fahrverbot anordnen. Um eine entzogene Fahrerlaubnis neu erwerben zu können, kann die erfolgreiche Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich sein. Sowohl für Straf- als auch für Ordnungswidrigkeiten gibt es Punkte in Flensburg.

 

Der zweite Schwerpunkt des Verkehrsrechts widmet sich der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben oder gar in finanzielle Not zu geraten, sollte für einen ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt sein. Darüber hinaus heißt es, sich am Unfallort richtig zu verhalten, um eventuelle Ansprüche später auch durchsetzen zu können. Es können sowohl Schäden am Kfz und die damit verbundenen Folgekosten geltend gemacht werden als auch Personenschäden und Schmerzensgeld.

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