Verkehrsunfall was nun?

Überlassen Sie die Unfallregulierung uns.

Jeder Verkehrsunfall ist für den Geschädigten ärgerlich. Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kämpft häufig nicht nur mit dem Blechschaden, sondern an mehreren Fronten und mit hochkomplizierten juristischen Fragen. Dem Geschädigten ist als Laie oft nicht bekannt, wie er abrechnen kann (Gutachtenbasis oder Reparatur?), unter welchen Voraussetzungen er einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen kann oder ob er einen Anspruch auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gewinnausfallschaden, Auslagenpauschale etc. hat. Viele Versicherer machen sich dies zunutze und setzen sich unmittelbar nach dem Verkehrsunfall mit dem Geschädigten in Verbindung. Der von der Versicherung vorgeschlagene Weg scheint oft bequem zu sein. Vergessen Sie aber nicht: Das Ziel des Schadenmanagements der gegnerischen Versicherung ist die konsequente Schadensteuerung und die damit verbundene Kostensenkung für den Versicherer. D.h., die gegnerische Versicherung schlägt für sich den günstigsten Weg vor und viele bestehende berechtigte Ansprüche werden ungefragt nicht reguliert. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Akzeptieren Sie niemals den Gutachter oder die Partnerwerkstatt der Versicherer!

 

Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt, auf einen Gutachter Ihrer Wahl und auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Der Unfallgegner bzw. die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss bei einem unverschuldeten Unfall für die Kosten des Rechtsanwalts, Gutachters und der Werkstatt Ihrer Wahl aufkommen.

 

Überlassen Sie die Unfallregulierung dem Verkehrsunfallexperten.

 

 

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