Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Während das Strafrecht kriminelles Verhalten sanktioniert, geht es im Ordnungswidrigkeitenrecht um die Sanktionierung von leichteren Rechtsverstößen.

Ziel ist es, den Täter zurecht-

zuweisen und ihn dazu anzuhalten, die Regeln künftig einzuhalten.

 

Kostenlose Anfrage

Tel. 0211-77 92 99 91

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.