Strafen und sonstige Rechtsfolgen

Folgende Rechtsfolgen kommen bei Straßenverkehrsstraftaten in Betracht:

 

Freiheits- oder Geldstrafe: Strafart und -maß sind abhängig von der Strafandrohung für das konkrete Delikt und den Gesamtumständen des Einzelfalls.

 

Fahrverbot: Das Gericht verbietet dem Täter, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

 

Entziehung der Fahrerlaubnis: Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).

 

Eintragung ins Bundeszentralregister: Im Führungszeugnis des Täters wird nunmehr zu lesen sein, dass er vorbestraft ist.

 

Eintragung ins Verkehrszentralregister: Für bestimmte Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr gibt es außerdem Punkte in Flensburg. Je nach Straftat sind es 5, 6 oder 7.

 

 

Kostenlose Anfrage

Tel. 0211-77 92 99 91

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.