Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz

Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug kein Haftpflichtversicherungsschutz (mehr) besteht, macht sich ebenfalls strafbar (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz). Der Grund ist, dass die Geschädigten bei einem eventuellen Verkehrsunfall ohne den Versicherungsschutz nicht sicher sein können, ob sie ihren Schaden ersetzt bekommen, denn wenn der Schädiger mittellos ist und keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, gehen sie leer aus. Bestraft wird das Fahren ohne Versicherungsschutz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe. Handelt der Täter fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

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