Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafvorschriften finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in anderen Gesetzen. So ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer

 

• ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt oder

 

• ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ein Fahrverbot verhängt wurde oder

 

• ein Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt wurde oder

 

• als Kfz-Halter anordnet oder zulässt, dass jemand anders sein Kraftfahrzeug führt, der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder einen anderen der o. g. Punkte erfüllt.

 

Bestraft wird ein Verstoß gegen die Vorschrift mit einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder mit Geldstrafe. In bestimmten Konstellationen sind es höchstens sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

 

 

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