Punkte in Flensburg

Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg wird das Verkehrszentralregister geführt, das im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt wird. Wie der Name schon sagt, enthält das Register Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Übermittelt werden entsprechende Informationen von den Fahrerlaubnisbehörden, Bußgeldbehörden und Gerichten.

 

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden in dem Register nach ihrer Art und Schwere gewichtet und mit Punkten nach einem Punktsystem versehen: Für Ordnungswidrigkeiten gibt es 1 bis 2 Punkte, für Straftaten 3 Punkte. Bloße Verwarnungen und Bußgelder unter 60 Euro bleiben unberücksichtigt. Bei einem Punktestand von 6 Punkten kann der Verkehrssünder an einem Aufbauseminar teilnehmen, bei 4 Punkten wird er darauf hingewiesen, dass er dies freiwillig tun könne, und wenn 8 Punkte erreicht sind, entzieht die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis. Wer seinen Punktestand selbst abbauen will, kann auch von sich aus an einem Aufbauseminar (ab 1 Punkt)  teilnehmen. Eintragungen im Verkehrszentralregister werden je nach Verkehrsverstoß automatisch nach bestimmten Fristen gelöscht.

 

Weitere Informationen zu dem neuen Bußgeldkatalog ab dem 01.05.2014 finden Sie unter www.bussgeld-info.de

 

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