Geldbuße und Fahrverbot

Die wichtigste Sanktion im Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Geldbuße. Sie wird vom Straßenverkehrsamt festgesetzt und beträgt mindestens 5 und höchstens 1.000 Euro, sofern nicht ausdrücklich im Gesetz ein höherer Betrag festgelegt ist. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird ein Verwarnungsgeld von höchstens 60 Euro verhängt. Mit welchem Bußgeld bei einzelnen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu rechnen ist, lässt sich in den meisten Fällen dem Bußgeldkatalog entnehmen.

Wird gegen einen Verkehrssünder eine Geldbuße festgesetzt, der grob und beharrlich seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer verletzt hat, kann der Bußgeldbescheid außerdem ein Fahrverbot enthalten.

 

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