Beispiele für Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht z. B., wer

 

• mit 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut oder unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führt (im Falle der Fahruntüchtigkeit kann die Alkohol- oder Drogenfahrt auch strafbar sein),

 

• als Fahranfänger gegen das Alkoholverbot verstößt,

 

• während des Fahrens sein Handy (ohne Freisprecheinrichtung) nutzt,

 

• über eine rote Ampel fährt (Rotlichtverstoß),

 

• zu schnell fährt oder

 

• die Abstandsregeln nicht einhält.

 

Regelverstöße im Straßenverkehr werden in erster Linie auf der Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geahndet. Dabei bezieht § 24 StVG Verstöße gegen Regeln mit ein, die in verschiedenen Rechtsverordnungen zu finden sind, z. B. in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Verordnungen enthalten Regelungen zu folgenden Bereichen:

 

StVO Verhalten im Straßenverkehr (z. B. Straßenbenutzung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Abbiegen, Halten und Parken und Beleuchtung)

 

FeV Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (z. B. Erteilung, Entziehung und Beschränkung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, Punktsystem, Fahrerlaubnisregister, Verkehrszentralregister)

 

FZV Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr (z. B. Zulassungsverfahren, Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge, Fahrzeugregister)

 

StVZO Formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr (z. B. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung, Fahrzeuge und ihre Anhänger)

 

 

Kostenlose Anfrage

Tel. 0211-77 92 99 91

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.