Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung

Sofern Sie selbst die Schuld an einem Unfall tragen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners auf. Haben Sie allerdings Obliegenheiten aus dem Vertrag mit der Versicherung verletzt haben, wird diese sich das verauslagte Geld von Ihnen zurückholen, Sie also in Regress nehmen. In Betracht kommen Obliegenheitsverletzungen vor, während oder nach dem Unfall.

 

Beispiele für Obliegenheitsverletzungen:

• Sie verfügten bei dem Unfall nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.

• Sie waren aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum fahruntüchtig.

• Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

• Sie haben den Versicherungsfall nicht innerhalb einer Woche nach dem Unfall angezeigt.

 

Da die Schadensersatzforderungen nach einem Unfall so hoch sein können, dass Sie als Versicherungsnehmer bei einem Regress möglicherweise in Ihrer Existenz gefährdet sind, dürfen Regressforderungen bestimmte Höchstbeträge nicht übersteigen. Diese liegen bei einer Obliegenheitsverletzung vor dem Unfall und bei einer besonders schwerwiegenden vorsätzlich begangenen Obliegenheitsverletzung bei oder nach dem Unfall bei 5.000 Euro und bei einer fahrlässigen Obliegenheitsverletzung nach dem Unfall bei 2.500 Euro. Beide Beträge werden addiert, wenn sowohl eine Obliegenheitsverletzung vor als auch bei oder nach dem Unfall zusammentreffen.

 

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