Regulierung der Schäden

Wer für die bei einem Unfall entstandenen Schäden aufkommen muss, hängt davon ab, wer für den Unfall verantwortlich ist und inwiefern die Unfallbeteiligten über Versicherungen verfügen, welche die Schäden begleichen.

Tragen Sie selbst keine Schuld an dem Unfall, können Sie alle Schäden vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen. Hat ein Radfahrer oder Fußgänger den Unfall verursacht, ist dessen private Haftpflichtversicherung zuständig, so er denn eine hat.

Ist der Unfall dagegen allein auf Ihr Fehlverhalten zurückzuführen, müssen Sie selbst für alle Schäden aufkommen – ihre eigenen und die des Geschädigten. Haben Sie einer anderen Person mit Ihrem Kfz einen Schaden zugefügt, übernimmt die Regulierung des fremden Schadens in der Praxis Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer als Radfahrer oder Fußgänger den Unfall verursacht hat, wird nunmehr froh sein, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen, welche die Schäden des Unfallgegners ausgleicht. Wegen der Schäden an Ihrem eigenen Kfz können Sie sich an Ihre Vollkaskoversicherung wenden.

Tragen mehrere Personen die Schuld an dem Unfall, haften sie anteilig nach dem Grad ihres Verschuldens für den entstandenen Schaden (Quotenregelung). Wahrscheinlich werden dann wechselseitig Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des jeweils anderen bestehen.

 

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