Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht

Die Strafgerichte entziehen die Fahrerlaubnis immer dann, wenn ein Kfz-Führer sich strafbar gemacht hat und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bei folgenden Straftaten ist dies regelmäßig anzunehmen: Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei erheblichem Personen- oder Sachschaden (§ 142 StGB) und Begehung einer der genannten Straftaten im Vollrausch (§ 323a StGB). Grundlage des Entzugs ist § 69 StGB. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt das Gericht zugleich, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

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