Abgrenzung

Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Fahrerlaubnis erlischt, sie anschließend also neu erworben werden muss. Beim Fahrverbot besteht die Fahrerlaubnis dagegen fort, dem Verkehrssünder wird nur vorübergehend verboten, von ihr Gebrauch zu machen. Ist das Fahrverbot nicht ausdrücklich auf bestimmte erlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge beschränkt, gilt es für Kraftfahrzeuge aller Art, unabhängig davon, ob ihr Gebrauch im Straßenverkehr erlaubnispflichtig ist oder nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis dient dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrzeugfahrern im Straßenverkehr, während das Fahrverbot als erzieherische Maßnahme den Zweck verfolgt, Verkehrssünder zur Einhaltung der Straßenverkehrsregeln anzuhalten.

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