Einspruchsfrist: 14 Tage
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie genau 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Warten Sie also nicht zu lange, sondern lassen Sie den Bescheid umgehend prüfen.
Ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wenn die Messung korrekt war und keine Fehler erkennbar sind, sage ich Ihnen das genauso klar.