Alkohol am Steuer hat je nach Promillewert unterschiedliche Konsequenzen — von Bußgeld bis Freiheitsstrafe. Je schneller Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser sind Ihre Möglichkeiten. Ich vertrete Sie als Fachanwalt in allen Fällen von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
0,5 bis 1,09 Promille (ohne Ausfallerscheinungen):
Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Mal: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal: 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal: 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot.
Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen:
Straftat. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte.
Ab 1,1 Promille (immer):
Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit). Führerscheinentzug, Sperrfrist, Punkte, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Ab 1,6 Promille:
Zusätzlich MPU-Anordnung für die Wiedererteilung des Führerscheins.
Kann eine MPU vermieden werden?
In bestimmten Konstellationen ja. Das hängt vom Promillewert, den Umständen und Ihrer Vorgeschichte ab. Ich prüfe die Möglichkeiten in Ihrem Fall.
Was tun bei einer Polizeikontrolle?
Kooperieren Sie bei der Identitätsfeststellung, aber machen Sie keine Aussagen zum Trinkverhalten. Einen Atemalkoholtest dürfen Sie ablehnen — dann wird ein Bluttest angeordnet. Rufen Sie mich an, bevor Sie eine Aussage machen.
Laden Sie hier Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung hoch.
Ihre Anfrage ist unverbindlich — es entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang Ihrer Unterlagen melde ich mich persönlich bei Ihnen.
Alle Daten werden verschlüsselt übertragen.